Bevor Sie mit dem Ausfüllen der Formblätter für Ihren AFBG-Antrag beginnen,
beachten Sie bitte die
Hilfe
zu dieser Webseite, die wichtige Tipps und Infos für
Sie enthält.
Um die Formblätter aufrufen zu können ist es notwendig, dass Sie zunächst die
für Sie zuständige Stelle auswählen.
Wenn Sie keinen ständigen Wohnsitz in Deutschland haben, wählen Sie den Landkreis
oder die kreisfreie Stadt Ihrer Fortbildungsstätte.
Die Förderungsanträge sind schriftlich an die nach Landesrecht zuständige Behörde zu richten. Die Förderung mit Unterhaltsbeiträgen und Kinderbetreuungszuschlägen erfolgt ab Maßnahmebeginn, frühestens jedoch ab dem Antragsmonat. Eine rückwirkende Förderung ist nicht möglich. Diese Förderung sollte daher rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme bzw. des Maßnahmeabschnitts beantragt werden.
Maßnahmebeiträge können noch bis zum Ende der Maßnahme bzw. bis zum Ende eines Maßnahmeabschnitts beantragt werden.
Zuständiges Amt für Ausbildungsförderung:
- zur Anzeige der Anschrift bitte oben eine Auswahl treffen -
Nicht elektronisch übermittelbare Formblätter
Die nachstehenden Formblätter müssen Sie noch von Ihrer Fortbildungsstätte ergänzen lassen oder nur auf ausdrückliche Anforderung vorlegen.
Bitte reichen Sie diese immer im Original per Post ein.